I.
Mit Beschluss vom 4.4.1998 bestellte das Amtsgericht für die vermögende Betroffene einen Rechtsanwalt als Berufsbetreuer für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge sowie Betreuung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern. Für seine Tätigkeit bis 31.12.1999 wurde dem Betreuer aus dem Vermögen der Betroffenen eine Vergütung auf der Basis eines Stundensatzes von 200 DM zuzüglich Mehrwertsteuer bewilligt.
Auf seinen Antrag vom 20.11.2000, ihm für die Zeit vom 1.1. bis 31.10.2000 eine Vergütung von 2590,60 DM, wiederum auf der Basis eines Stundensatzes von 200 DM zuzüglich Mehrwertsteuer, zu bewilligen, setzte das Amtsgericht einen Betrag von 1746,51 DM fest. Dabei legte es für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.8.2000 einen Stundensatz von 200 DM und für die Zeit vom 1.9. bis 31.10.2000 einen Stundensatz von 60 DM zugrunde.
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