Der angefochtene Beschluss wird abgeändert:
Die dem Verfahrensbeistand für seine Tätigkeit aus der Staatskasse zu erstattende Vergütung wird auf 1.100,- EURO festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Staatskasse zur Last gelegt.
Beschwerdewert: bis 1.200 Euro
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Offenbach am Main hat in dem auf Antrag des Jugendamtes ... nach §
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