I.
Für den Betroffenen ist seit 1996 eine Mitarbeiterin eines Betreuungsvereins zur Betreuerin bestellt. Als Aufgaben sind ihr die Sorge für die Gesundheit des Betroffenen, die Aufenthaltsbestimmung, die Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen, die Regelung der Wohnungsangelegenheiten, die Vermögenssorge sowie die Vertretung bei Behörden und Ämtern, insbesondere die Regelung der Rentenangelegenheiten, übertragen.
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