Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.2000 - Aktenzeichen 11 Wx 88/00
DRsp Nr. 2001/6765
Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren
»1. Die Vergütung eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten ist an den Stundensätzen des § 1BVormVG auszurichten (im Anschluß an BGH, B. vom 31.08.2000 - XII ZB 217/99 -).2. Eine Überschreitung des Höchststundensatzes von 60 DM zzgl. Umsatzsteuer ist möglich, wenn die Betreuung besondere Schwierigkeiten aufweist. Ein Stundensatz von 120 DM kann aber auch bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten nicht als zu gering angesehen werden.3. Soweit der Anwaltsbetreuer spezifisch anwaltliche Dienste leistet, für die ein anderer Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, können diese nach der BRAGO abgerechnet werden.«