Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird die Festsetzung des Amtsgerichts - Familiengericht - Speyer vom 02. Dezember 2015 betreffend die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung des der Antragsgegnerin beigeordneten Rechtsanwalts geändert:
Die dem Rechtsanwalt R..., ..., aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung wird festgesetzt auf
1.427,64 €.
2.Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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