1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 31. März 2010 in der Fassung der Abhilfeentscheidung vom 26. April 2010 - 1 F 408/09 - dahin
abgeändert,
dass der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 4.260,- € festgesetzt wird.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde
zurückgewiesen.
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