Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Essen vom 15.11.2012 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen dahingehend abgeändert, dass der Streitwert auf insgesamt 12.630,50 € festgesetzt wird (Klage: 9.630.50 €; Widerklage: 3.000,00 €).
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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