I. Die Klägerin, die Tochter der Beklagten, ist am ...1982 geboren, besucht noch das Gymnasium und ist am 5.9.2000 zu Hause ausgezogen. Die Eltern haben Naturalunterhalt in ihrem Hause angeboten. Die Klägerin beruft sich darauf, von ihren Eltern "herausgeworfen" worden zu sein.
Das Amtsgericht hat der Klägerin, die ihre Eltern im Wege der Stufenklage auf Volljährigenbarunterhalt in Anspruch nimmt, Prozeßkostenhilfe versagt, da zunächst der Rechtspfleger über ihren Antrag, die Naturalunterhaltsbestimmung der Eltern abzuändern, zu entscheiden habe.
Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde der Klägerin.
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