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I. Die Beteiligten zu 1 und 2 sind vom Amtsgericht Oranienburg mit Beschluss vom 14. März 2003 zu Betreuern des Betroffenen mit dem Aufgabenkreis "alle Angelegenheiten" bestellt worden. Mit Beschluss vom 25. August 2006 (Bl. 102 d. A.) entzog das Amtsgericht den Beteiligten zu 1 und 2 den Aufgabenkreis "Vermögens- und sonstige finanzielle Angelegenheiten" und begründete dies damit, dass diese ihrer Pflicht zur Rechnungslegung für den Zeitraum vom 18. März 2003 bis zum 30. November 2005 trotz mehrfacher Aufforderungen und Androhung eines Zwangsgeldes nicht nachgekommen seien.
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