I. Gegenstand der Vorlage ist die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern vom 21. April 2005 (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG [BGBl I S. 1073]), soweit die dort neu geregelte pauschale Vergütung von Berufsbetreuern keine Ausnahmen für eine erhöhte Vergütung bei besonders aufwändigen Betreuungen vorsieht und besondere Reisekosten nicht gesondert erstattet werden.
1. Der jetzt 50 Jahre alte Betreute, früher freiberuflich als Unternehmensberater tätig, leidet an einem hirnorganischen Psychosyndrom mit anamnestischen Syndrom und Orientierungsstörungen. Er lebt in einem Pflegeheim.
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