I.
Der Betroffene erlitt im Sommer 2000 eine Gehirnblutung, die zu einer Hirnschädigung mit Sprach- und Gedächtnisstörung führte. Seitdem ist seine Ehefrau, die Beteiligte zu 1), die ihn in dem gemeinsamen Haushalt versorgt, zur Betreuerin für die Aufgabenkreise der Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Postkontrolle und Behördenangelegenheiten bestellt.
Der Betroffene und die Beteiligte zu 1) sind Miteigentümer der von ihnen bewohnten Eigentumswohnung im Erdgeschoss des von ihnen im Jahre 1968 erbauten Wohnhauses auf dem Grundstück Grundbuch von O1, Flur ..., Flurstück ..., Hof- und Gebäudefläche, 904 qm. Eigentümer der im ersten Obergeschoss gelegenen Wohnung dieses Hauses ist der jüngere der beiden Söhne, welcher dort mit seiner Familie lebt.
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