I.
Der Antragsteller wendet sich im Rahmen des vorliegenden Verbundverfahrens gegen die Durchführung des Versorgungsausgleiches.
Der heute 47-jährige Antragsteller (9. September 1959) und die 45-jährige Antragsgegnerin (8. Mai 1961) haben am 20. März 1987 geheiratet, aus welcher Verbindung die Kinder Ch. , geb. am 4. November 1987 (heute 19 Jahre), To. geb. am 22. April 1989 (heute 17 Jahre) und Ma., geb. am 30. März 1991 (heute 15 Jahre) hervorgegangen sind.
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