I.
Die Erblasserin ist 1997 im Alter von 83 Jahren verstorben. Sie war mit dem 1999 nachverstorbenen M. (früherer Beteiligter zu 1) verheiratet. Die Erblasserin hatte ein Kind, den aus der Ehe mit M. hervorgegangenen Beteiligten zu 2. M. war Vater einer nichtehelichen Tochter, der Beteiligten zu 3.
Die Erblasserin hatte mit ihrem Ehemann M. am 13.5.1996 einen notariellen Erbvertrag geschlossen, der u.a. folgende Bestimmungen enthält:
II.
....
2. Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu unbeschränkten
Alleinerben
ein.
Das nehmen wir als Erbvertrag gegenseitig an.
3. Jeder von uns setzt für den Fall, daß er als Letzter von uns beiden stirbt oder daß wir gleichzeitig sterben, unsere (3) Enkelkinder ...
und die nichteheliche Tochter des Ehemanns (Beteiligte zu 3) zu gleichen Teilen, also zu je 1/4, als seine Erben ein ....
4. Weiter ordnen wir folgende
Vorausvermächtnisse
an:
....
III.
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