Unterhaltspflicht bei Ausbildung zum Facharbeiter mit Abitur in der ehemaligen DDR
OLG Brandenburg, Beschluß vom 16.01.1997 - Aktenzeichen 9 WF 127/96
DRsp Nr. 1998/2819
Unterhaltspflicht bei Ausbildung zum Facharbeiter mit Abitur in der ehemaligen DDR
»1. Die zeitliche Verzögerung der Aufnahme eines Studiums um fünf Jahre nach dem Abitur führt nicht zur Verwirkung des Anspruches auf Ausbildungsunterhalt. In diesem Fall richtet sich der Anspruch aber in erster Linie danach, ob den Eltern die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist.«
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