Unterhaltspflicht bei alkoholbedingtem Verlust des Arbeitsplatzes
KG, Urteil vom 16.02.2001 - Aktenzeichen 18 UF 4043/00
DRsp Nr. 2005/7489
Unterhaltspflicht bei alkoholbedingtem Verlust des Arbeitsplatzes
Verliert der Unterhaltsverpflichtete infolge einer bereits vor und während der Ehe bestehenden Alkoholkrankheit seinen Arbeitsplatz, so ist dies grundsätzlich nicht vorwerfbar. Anders ist es jedoch, wenn er in voller Einsichtsfähigkeit in die Alkoholerkrankung und deren Folgen für die Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau und des gemeinsamen Kindes eine Entzugstherapie abbricht.