Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leverkusen vom 2. November 2012 (31 F 3/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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