Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 03.02.2010 wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 25.01.2010 teilweise geändert. Ihr wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L. aus C. bewilligt, soweit mit der beabsichtigten Klage ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 416 € monatlich ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden soll.
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig und teilweise begründet.
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