I.
Mit Formularantrag vom 02. Januar 2001 (Bl. 1 d.A.) beantragte der Kindesvater als gesetzlicher Vertreter des Antragstellers gegenüber dem Amtsgericht - Familiengericht - Wittenberg, den von der Antragsgegnerin an den Antragsteller zu leistenden Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren für die Zeit ab dem 01.09.2000 auf 80 % des Regelbetrages der geltenden Altersstufe nach der Regelbetrag-Verordnung festzusetzen.
Der Antragsgegnerin wurden daraufhin durch das Amtsgericht eine Abschrift des Antrages sowie ein sogenannter Vordrucksatz "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt" übersandt (Bl. 4 - 6 d.A.).
Das Amtsgericht erließ sodann durch die Rechtspflegerin am 21. März 2001 einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss (Bl. 7 d.A.), in dem der von der Antragsgegnerin zu leistende Unterhalt nach § 2 der Regelbetrag-Verordnung auf 80 % des Regelbetrages der 3. Altersstufe ab dem 1. September 2000 festgesetzt wurde.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|