Unterbrechung des Versorgungsausgleichsverfahrens durch Insolvenz eines Ehegatten
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.12.2003 - Aktenzeichen 1 UF 170/03
DRsp Nr. 2004/19644
Unterbrechung des Versorgungsausgleichsverfahrens durch Insolvenz eines Ehegatten
Durch die Insolvenz eines Ehegatten wird das Versorgungsausgleichsverfahren nicht unterbrochen, da die vom Versorgungsausgleich betroffenen Rentenstammrechte nicht in die Insolvenzmasse fallen.