AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 30.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 156 F 4389/05
Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens wegen Insolvenz des Kostenschuldners trotz bereits rechtskräftiger Kostengrundentscheidung
KG, Beschluss vom 18.01.2007 - Aktenzeichen 19 WF 244/06
DRsp Nr. 2007/22207
Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens wegen Insolvenz des Kostenschuldners trotz bereits rechtskräftiger Kostengrundentscheidung
»Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kostenschuldners wird das Kostenfestsetzungsverfahren auch dann unterbrochen, wenn die Kostengrundentscheidung rechtskräftig ist.«