Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 27.12.2010 wie folgt abgeändert:
1.Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, mit dem gemeinsamen Kind der Beteiligten L. W., geboren am xxxx.2005, Umgang wie folgt wahrzunehmen:
a)Ab dem 21.02.2013
-- 14-täglich in den geraden Kalenderwochen jeweils donnerstags von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr, beginnend mit Donnerstag, dem 21.02.2013, sowie darüber hinaus
-- in der zweiten ungeraden Kalenderwoche eines jeden Monats samstags von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr, erstmals am Samstag, dem 16.03.2013.
- - b) c) 2. 3. II. III. IV. V.
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