1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 16. Februar 2010 - 3 F 271/09 - wird
zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Sowohl der Antragstellerin als auch dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe
bewilligt.
Der Antragstellerin wird Rechtsanwältin M., dem Antragsgegner wird Rechtsanwalt S. beigeordnet.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Beschwerdewert: 1.000,- €.
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