Umfang des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters
KG, Beschluss vom 30.03.2001 - Aktenzeichen 17 WF 45/01
DRsp Nr. 2005/7484
Umfang des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters
Einem nichtehelichen Vater kann im Wege der vorläufigen Anordnung gestattet werden, mit seinem noch nicht zwei Jahre alten Kind unbegleiteten Umgang zu haben. Ist der Vater alkoholkrank, so kommt die Ausgestaltung des Umgangs jedenfalls dann in Betracht, wenn er erfolgreich eine Alkoholtherapie absolviert hat und eine Gefährdung des Kindeswohls nicht zu besorgen ist.