Auf die als "Beschwerde" bezeichnete Eingabe des Antragstellers wird die Vorlageverfügung des Amtsgerichts vom 21.1.2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur Durchführung einer mündlichen Erörterung und Neuentscheidung über die einstweilige Anordnung und die Kosten des Verfahrens an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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