I. Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Rechtsmittel wird das am 21. Mai 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüneburg abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von
- monatlich 834,55 EUR vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2010
- monatlich 200,00 EUR vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2014
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