Die Berufung der Beklagten gegen das am 09. Dezember 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wilhelmshaven wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Höhe des von ihm seit Ende 1993 bis Anfang 2005 gezahlten Unterhalts in Anspruch.
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