Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei unbekanntem Aufenthalt des anderen Elternteils
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 02.04.2001 - Aktenzeichen 3 UF 217/00
DRsp Nr. 2002/10809
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil bei unbekanntem Aufenthalt des anderen Elternteils
Im Hinblick darauf, daß der Vater zur Zeit nicht erreichbar ist, ist es zum Wohle der Kinder geboten, das Recht der elterlichen Sorge alleine auf die Mutter zu übertragen, die die Kinder auch betreut.