I.
Mit Versäumnisurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kaiserslautern vom 6. August 2002 wurde der Schuldner verurteilt, an den Gläubiger, seinen minderjährigen Sohn, Kindesunterhalt ab dem 1. Juli 2001 in Höhe von 100 % des jeweiligen Regelbetrages abzüglich des anteiligen Kindergeldes zu zahlen. Dieser Zahlungsverpflichtung kam der Beklagte in der Folgezeit (mit Ausnahme des Zeitraumes von Januar bis November 2003, in dem er Teilzahlungen in Höhe von 54,09 EUR erbrachte) nicht nach.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|