I.
Der am 11.6.2000 im Alter von 64 Jahren verstorbene Erblasser war seit 1975 geschieden und hinterließ den Beteiligten zu 1 als einziges Kind. Seine langjährige Lebensgefährtin, die Mutter der Beteiligten zu 2, verstarb fünf Tage vor dem Erblasser an ihrem 86. Geburtstag.
Ein handschriftliches Testament vom 27.4.1989 hat folgenden Wortlaut:
"Mein letzter Wille.
Ich (Erblasser) bestimme, dass meine Lebensgefährtin M. Alleinerbin meines Ganzen Nachlasses ist. Bei meinem Ableben. Solte uns beiden ein Unglück mit tödlichem Ausgang zustoßen, so setzen wir die Tochter W. (Beteiligte zu 2) ein. Des gesamten Nachlasses einschließlich des ganzen Inventare der Sparbücher, Sparverträge, Versicherung und Bankonto (... ). Sie ist auch für meine Feuer Bestattung zuständig.
(Name des Erblassers)
(Name der Lebensgefährtin).
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