Die Parteien haben am 20. Mai 1977 miteinander die Ehe geschlossen. Sie haben sich im Februar 1996 getrennt, seit März 1996 leben sie auch räumlich getrennt in verschiedenen Wohnungen.
Während der Ehe der Parteien hat die Antragsgegnerin vier Kinder geboren, und zwar
- am 01.02.1979 die Tochter E...,
- am 18.02.1981 den Sohn R...,
- am 23.07.1987 die Tochter H... und
- am 26.02.1993 den Sohn D....
Mit den urteilen des Amtsgerichts Kusel vom 24. April 1997, Az. 2 C 452/96, und vom 22. Januar 1998, Az. 2 C 444/97, wurde festgestellt, dass die Kinder E... und R... nicht die ehelichen Kinder des Antragstellers sind.
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