I. Der Kläger, der mit seiner Klage die Abänderung einer gerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung begehrt, ist auf die Widerklage der Unterhaltsberechtigten durch Anerkenntnisteilurteil verurteilt worden,
1. über seine gesamten Einkünfte wie folgt Auskunft zu erteilen:
a) aus selbständiger Tätigkeit in den vergangenen 3 Jahren, nämlich von 1999 bis 2001, durch Vorlage der
- Einkommensteuererklärungen
- Einkommensteuerbescheide
- Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnung,
b) aus nichtselbständiger Tätigkeit für den Zeitraum April 2001 bis März 2002, durch Vorlage der Lohnabrechnungen,
c) aus Kapitalerträgen durch Vorlage einer Bankbestätigung für das Jahr 2001,
d) aus Vermietung und Verpachtung durch Vorlage der Einnahme-/Überschußrechnung für das Jahr 2001,
e) aus Steuererstattung durch Vorlage des Lohnsteuerbescheides für das Jahr 2001,
f) aus sonstigen Einkünften durch Vorlage geeigneter Belege,
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