Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. Dezember 2015 (7 OB 100/15) werden verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
Die Beschwerden sind schon deshalb unzulässig, weil die Antragstellerin nicht prozessfähig ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|