I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Adoption ihrer volljährigen Tochter.
1. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter der 1984 geborenen N., heute S. Der Kindesvater verstarb 1986. Nachdem das Kind zunächst mit der Beschwerdeführerin allein gelebt hatte, lebte es seit 1989 - zunächst mit Einverständnis, später gegen den Willen der Beschwerdeführerin - größtenteils in der Familie S.
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