1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Waldshut-Tiengen vom 17.10.2023 in der Fassung des Beschlusses vom 10.11.2023 wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung monatlicher Raten bei der bewilligten Verfahrenskostenhilfe.
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