Die Antragsteller zu 1) und 2) haben am ...12.2002 zu URNr. .../2002 ihrer Verfahrensbevollmächtigten einen Übergabevertrag geschlossen, durch den sie das betroffene Wohnungseigentum unter Vereinbarung einer Zahlung von 55.000.00 EURO auf die Antragstellerin zu 3), ihre Tochter, zu Alleineigentum aufgelassen haben.
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