Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Antragstellerin begehrt mit am 08.08.2012 anhängig gewordenem Antrag die Rückführung ihres Sohnes X, der der Beziehung zu dem Antragsgegner entstammt. Dieser war mit dem Kind, das sich seit der Trennung der Kindeseltern am ...2010 in der Obhut des Vaters befindet, am 26.02.2011 aus Paraguay über Argentinien nach Deutschland ausgereist. Ab dem ...2011 besuchte X den Kindergarten und wurde zum Schuljahr 2012/2013 in die erste Klasse der ...-Schule in Stadt1 in Form einer Langzeitklasse eingeschult. Er nimmt am Schulförderprojekt ... teil, geht zum Schwimmen und macht eine ...-Therapie. Hinsichtlich der weitergehenden tatsächlichen Feststellungen wird auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses verwiesen.
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