Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Blomberg vom 29.09.2009 abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
1. Unterhalt wie folgt zu zahlen:
a) für den Zeitraum von Januar 2009 bis einschließlich März 2009 monatlich 312,- € b) für den Zeitraum von April 2009 bis einschließlich Dezember 2009 monatlich
290, €,
c) ab Januar 2010 monatlich 304,- €
2. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.806 € seit dem 17.07.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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