Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Zivilkammer 87 des Landgerichts Berlin vom 22. Oktober 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 5.000 €
I.
Die Betroffene wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die Auswahl ihres Betreuers.
Die Betroffene leidet an einer fortgeschrittenen senilen Demenz. Am 31. Mai 2012 erteilte sie den Beteiligten zu 4 und 5 eine "Generalvollmacht". Diese enthält u.a. eine Bestimmung, wonach die Vorgenannten im Fall einer gesetzlichen Betreuung ihre Betreuer werden sollten.
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