Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 23.11.2012 abgeändert.
Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 5.7.2012 abgeändert und die der Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse zu zahlende weitere Verfahrenskostenhilfevergütung auf 586,07 € festgesetzt.
Das Verfahren über die Erinnerung und die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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