Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. Mai 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin ist die Schwiegermutter des Beklagten. Sie verlangt die Erstattung von Geldbeträgen, die sie für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Beklagten aufgewandt hat.
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