1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Landgerichts Gera vom 02.11.2011, Az.
1. Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, sämtliche Auszüge zu dem Konto Nummer ... bei der R...bank ... e.G. (BLZ ...) aus der Zeit vom 01.04.1993 bis zum 28.12.1999 an die Klägerin herauszugeben.
2. Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, der Klägerin über sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die er für diese in seiner Eigenschaft als Betreuer in der Zeit vom 01.04.1993 bis zum 26.02.2008 getätigt hat, Auskunft zu erteilen.
Die Berufung des Beklagten zu 1 wird zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten zu 2 wird als unzulässig verworfen.
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