Mit der am 29.12.1998 beim Amtsgericht - Familiengericht - Frankfurt am Main eingegangenen Klage begehrte die minderjährige Klägerin im Ausgangsverfahren die Feststellung der Vaterschaft sowie Zahlung der Regelbeträge bzw. des Regelunterhaltes, und zwar beginnend vom Tag ihrer Geburt, dem 12.10.1994, an. Dem Beklagten wurde Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Beschwerdeführers bewilligt.
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