Die Ehefrau des Angeklagten betrieb von 1981 bis 1998 in München ein Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft, das bis 1985 vom Finanzamt ... steuerlich erfasst war. Der Angeklagte arbeitete in diesem Geschäft unentgeltlich mit, fuhr zum Einkaufen, erledigte Behördenangelegenheiten und sämtlichen Schriftverkehr mit den Behörden und zwar auch den mit dem Finanzamt.
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