Die Klägerin verlangt Schadensersatz vom Beklagten, der sie bei der Verfolgung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen als Anwalt vertreten hat. Die Klägerin ist eine Tochter des am 24. Juni 1992 mit letztem Wohnsitz in W. gestorbenen Erblassers. Dieser setzte durch Testament einen nicht von ihm abstammenden Erben ein und verschenkte mit notariellen Verträgen vom 28. Juni und 28. September 1990 Grundstücke in W. an ein Ehepaar B.. Die Beschenkten wurden am 13. November 1991 und 24. Juni 1992 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Eine Klage gegen den Alleinerben auf Pflichtteilsergänzung wegen dieser Grundstücksschenkungen wurde abgewiesen, weil der Anspruch verjährt sei.
Das Landgericht hat den Beklagten antragsgemäß zur Zahlung eines der Pflichtteilsquote der Klägerin entsprechenden Teils des Wertes der verschenkten Grundstücke verurteilt. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen. Mit ihrer zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.
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