1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29. Oktober 2009 -
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die durch ihren Betreuer vertretene Klägerin macht gegenüber dem Beklagten als ihrem vormaligen Betreuer Schadensersatz wegen einer in ihrem Auftrag durchgeführten Instandsetzung eines Fahrzeuges trotz wirtschaftlichen Totalschadens geltend.
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