Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Kelheim vom 15.12.2015 aufgehoben.
I.
Das Amtsgericht Kelheim hat der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 19.06.2013 Verfahrenskostenhilfe ohne Anordnung von Zahlungen bewilligt.
Mit Schreiben vom 29.10.2015 wurde die Antragsgegnerin aufgefordert, die im früheren Antrag gemachten Angaben zu überprüfen und Veränderungen gegenüber diesem Antrag mitzuteilen, sowie Belege für diese Angaben beizufügen.
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