1. Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 10. Juli 2012 - 41 F 433/07 S - in der Fassung des Berichtigungs- und Ergänzungsbeschlusses vom 11. September 2012 in Ziffer III. der Entscheidungsformel abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Anträge des Antragsgegners und die Wideranträge der Antragstellerin werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Im Übrigen verbleibt es bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|