Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts Naumburg
Stand: 01.07.2003
Vorbemerkung
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg verwenden diese Leitlinien
als Orientierungshilfe für den Regelfall, um in praktisch bedeutsamen
Unterhaltsfragen zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung zu gelangen.
Die Angemessenheit des Ergebnisses bleibt in jedem Einzelfall zu prüfen.
Die Leitlinien beruhen formell auf der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur
und folgen inhaltlich im Wesentlichen, mit Abweichungen im Detail, den
Süddeutschen Leitlinien. Das Tabellenwerk der Düsseldorfer Tabelle - ohne
Bedarfskontrollbetrag und vierte Altersstufe - und der Berliner Tabelle als
Vortabelle ist als Anlage eingearbeitet. Die Anmerkungen zu den jeweiligen
Tabellen werden durch die nachfolgenden Leitlinien ersetzt.
I. Unterhaltsrechtliches Einkommen
Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es sich um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt handelt und ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht identisch mit dem Einkommen im steuerrechtlichen Sinne.
1. |
Geldeinnahmen |
1.1 |
Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen |
|
Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie anderer Zulagen. |
1.2 |
Unregelmäßiges Einkommen |
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