OLG Köln - Beschluß vom 28.06.1996 (16 Wx 118/96) - DRsp Nr. 1998/16741
OLG Köln, Beschluß vom 28.06.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 118/96
DRsp Nr. 1998/16741
»Der regelmäßige Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters über die Entwicklung seines Kindes kann nur untersagt werden, wenn der Vater mit ihm dem Wohle des Kindes abträgliche Ziele verfolgt. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Daß die Kindesmutter jeglichen Kontakt mit dem Vater ablehnt, ist unerheblich, da sie die Auskünfte nicht persönlich erteilen muß, sondern auch einen Rechtsanwalt als Mittelsperson einschalten kann.«