OLG Hamm - Beschluss vom 20.01.1999 (6 UF 180/98) - DRsp Nr. 2000/4157
OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.1999 - Aktenzeichen 6 UF 180/98
DRsp Nr. 2000/4157
1. Grundsätzlich kann eine länger dauernde Trennung (hier: rund 13 Jahre bis zur Zustellung des Scheidungsantrags bei einer gesamten Ehezeit von 32 Jahren) Anlass zur Prüfung sein, ob eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs nach § 1587c Nr. 1 BGB aus Gründen grober Unbilligkeit geboten ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.